Hygienekonzept

Achtung! Aufgrund steigender Inzidenzen wurde ein Besucherlimit von 20 Badegästen für das allgemeine Schwimmen (Sonntag 08:00 Uhr - 11:30 Uhr) festgelegt. Bitte informieren Sie sich vor Ihrem Besuch telefonisch, wie viele Personen sich aktuell im Bad aufhalten. (Tel.: 05563-318)

In enger Abstimmung mit dem Landkreis Northeim wurde das Hygienekonzept für den Betrieb des Hallenbades erarbeitet. Bitte beachten Sie unbedingt vor Ihrem Besuch die folgenden Maßnahmen.

Für den Besuch im Hallenbad Greene gilt zur Zeit die sogenannte „2G-Plus-Regel" (geimpft/genesen und ein aktueller negativer Test). Der Impf- bzw. Genesenennachweis muss mit dem Personalausweis vorgezeigt werden. Zusätzlich muss eine der drei folgenden Testmöglichkeiten vorgewiesen werden:
1. POC-Antigen Schnelltest aus einem Testzentrum (nicht älter als 24 Stunden)
2. PCR-Test aus einem Testzentrum (nicht älter als 48 Stunden)
3. Schnelltest zur Selbstanwendung, durchgeführt im Hallenbad unter Aufsicht. Dieser Schnelltest muss selbst mitgebracht werden. Das Hallenbad kann keine Tests zur Verfügung stellen.
Vollständig Geimpfte, die bereits eine Booster-Impfung erhalten haben, sind von der zusätzlichen Testpflicht ausgenommen. Für sie gilt der Einlass nach "2G-Regel". 

Ausnahmen bestehen für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren, hier findet die sogenannte „3G-Regelung“ Anwendung. Kinder und Jugendliche, die nicht geimpft oder genesen sind, müssen einen negativen Coronatest vorlegen (Antigen-Schnelltest max. 24h, PCR-Test max. 48h). 

Kontaktnachverfolgung wird über die luca-App oder über Eintragen in eine ausliegende Liste möglich gemacht.


Außerdem gilt:


  • Im Eingangsbereich, im Vorraum des Bades und im Kabinengang ist ein medizinischer Mund-Nasenschutz zu tragen.
  • Kontaktnachverfolgung per luca-App oder durch Eintragung in eine ausliegende Liste
  • Im Vorraum dürfen ausschließlich vorhandene Plätze besetzt werden, der Verzehr von Lebensmitteln und Getränken ist nicht gestattet.
  • Nach Beendigung einer Übungseinheit muss ein Zeitabstand von 15 Minuten eingehalten werden, um eine Überschneidung oder Zusammenkunft mit der nachfolgenden Gruppe zu vermeiden.
  • Teilnehmerlisten mit Telefonnummern und Vermerk über geimpft, genesen oder getestet sind zu führen.
  • Alle Teilnehmer und Besucher des Bades müssen symptomfrei sein.
  • Mindestabstände von 1,50 Metern sind einzuhalten. Wenn möglich, äußerst rechts gehen.
  • Schränke und Kabinen sind nach der Benutzung vollständig zu leeren und offen zu halten (Desinfektion).
  • Im Duschraum darf nur jede zweite Dusche genutzt werden.
  • Fönbenutzung ist ausschließlich mit Mund-Nasenschutz durchzuführen.